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Bitte 3G beachten.

Bei uns gilt für den Einzelhandel mit Schuhen zur Zeit die 3G Regel.

 

Als Einzelhändler für Bequemschuhe bedienen wir in unserem Laden gerne Geimpfte, Genesene oder Getestete Kunden.

 

Für die orthopädische Versorgung (medizinisch notwendige körpernahe Diensleistungen) gelten Ausnahmen!

 

 

Bei medizinischer Notwendigkeit besteht keine Pflicht zur 3G-, 2G- oder 2G-Plus-Regel. Es gilt aber weiterhin die Dokumentationspflicht der anwesenden Kundinnen und Kunden und eine verbindliche Maskenpflicht.

 

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