Wir sind für Sie da!
Wir sind als Betrieb des Orthopädieschuhmacher-Handwerks von der Zugangsbeschränkung im Einzelhandel ausgenommen.
Für die orthopädische Versorgung (medizinisch notwendige Diensleistungen) besteht keine Pflicht zur 3G-, 2G- oder 2G-Plus-Regel. Es gilt aber weiterhin die Dokumentationspflicht der anwesenden Kundinnen und Kunden und eine verbindliche Verpflichtung zum Tragen einer FFP2 Maske.
Bitte nutzen Sie wenn möglich die Corona-Warn-App zur digitalen Kontaktnachverfolgung.
Wir freuen uns auf Sie!
Stand 01.02.2022
Bild zur Meldung: Firmenlogo Orthopädie-Wachtel