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Wir sind für Sie da!

Wir sind als Betrieb des Orthopädieschuhmacher-Handwerks von der Zugangsbeschränkung im Einzelhandel ausgenommen.

 

Für die orthopädische Versorgung (medizinisch notwendige Diensleistungen) besteht keine Pflicht zur 3G-, 2G- oder 2G-Plus-Regel. Es gilt aber weiterhin die Dokumentationspflicht der anwesenden Kundinnen und Kunden und eine verbindliche Verpflichtung zum Tragen einer FFP2 Maske.

 

Bitte nutzen Sie wenn möglich die Corona-Warn-App zur digitalen Kontaktnachverfolgung.

 

Wir freuen uns auf Sie!

Stand 01.02.2022

 

Bild zur Meldung: Firmenlogo Orthopädie-Wachtel